
Die FAKTEN: Das Landratsamt München hat die Gemeinde Baierbrunn gestern darüber informiert, dass es voraussichtlich zu einer Nachwahl für die Wahl des Gemeinderates vom 08.03.2026 kommen wird.
Heute wurden an alle gewählten Gemeinderäte und Nachrücker auf den Listen dazu eine Anhörung durch das Landratsamt versendet.
Hintergrund ist, dass die neue „nicht organisierte“ Wählergruppe Bürger für Baierbrunn (BfB) bei der Einladung zu ihrer Aufstellungsversammlung für die Gemeinderatsliste folgende Einschränkung aufgenommen hatten:
„Es handelt sich um eine öffentliche Versammlung, bei der nur die Listenkandidaten dieser neuen Gruppierung „BfB“ stimmberechtigt sind.“ Damit wären nach Einschätzung des Landratsamtes bei einer an sich als offenen deklarierten Gruppierung weitere mögliche Interessenten oder Kandidaten aus den Reihen der Wahl-berechtigten Bürger ausgeschlossen oder von vornherein abgeschreckt worden.
Diese Einschränkung ist aus Sicht des Landratsamts unzulässig und so gravierend, dass der Wahlvorschlag nicht ordnungsgemäß zustande gekommen sei und durch die Gemeinde nicht hätte zugelassen werden dürfen. Der Wahlvorschlag wird daher als ungültig angesehen.
Deswegen wird das Landratsamt München nun das Verfahren zur Aufhebung der Wahl einleiten. Die Vorsitzenden der gewählten Fraktionen wurden bereits durch die Gemeinde entsprechend informiert, allen Gemeinderäten und Nachrückern wird heute durch das Landratsamt eine Anhörung zugesandt.
Bürgermeister Patrick Ott: „Die Verwaltung und speziell ich als Bürgermeister bedauern die angekündigte Entscheidung des Landratsamtes sehr, insbesondere weil ich weiß, dass bei der Wahl hier vor Ort mit größter Sorgfalt gearbeitet worden ist.
Nach erster Einschätzung ist nachvollziehbar, dass die Rechtsaufsicht aufgrund der geltenden gesetzlichen Vorgaben formal-juristisch zu dieser Bewertung gelangen konnte. Gleichwohl vertreten wir als Gemeinde hierzu die klare Auffassung, dass der gerügte Formfehler in keinem erkennbaren Zusammenhang mit dem tatsächlichen Wahlergebnis steht und weder Bürgerinnen und Bürger von einer Kandidatur ausgeschlossen noch in ihrer demokratischen Mitwirkung tatsächlich beeinträchtigt worden sind.
Umso schwerer wiegt die mögliche Folge einer Nachwahl. Diese würde bedeuten, dass ausgerechnet die neue Gruppierung BfB, die mit Christl Zwiefelhofer die Stimmenkönigin der Wahl gestellt hat und mit großem Zuspruch erstmals mehrere Gemeinderäte entsenden kann, aufgrund der Ungültigkeit des Wahlvorschlages von dieser Nachwahl ausgeschlossen wäre. Das ist aus demokratischer Sicht nur sehr schwer vermittelbar und würde viele Bürgerinnen und Bürger, die sich mit großem Engagement an dieser Wahl beteiligt haben, verständlicherweise irritieren.
Der demokratische Wille, der sich nach meiner Meinung in der Gemeinderatswahl klar ausgedrückt hat, sollte nach meiner Überzeugung auch möglichst erhalten und respektiert werden. In meinen Gesprächen mit Gemeinderäten zeichnet sich auch fraktionsübergreifend ein sehr ähnliches Meinungsbild ab. Selbstverständlich werden wir nun zunächst den offiziellen Bescheid des Landratsamtes abwarten und anschließend gemeinsam die weiteren rechtlichen und politischen Schritte beraten. Daher habe ich der BfB bereits jede mögliche Unterstützung seitens des Rathauses zugesagt, falls eine rechtliche Überprüfung der Entscheidung erfolgen soll.“
