Der Winterdienst wird immer wieder dadurch behindert, dass Fahrzeuge in Engstellen abgestellt werden und dadurch die notwendige Durchfahrtsbreite nicht mehr gewährleistet ist.
Vorgaben zur erforderlichen Restbreite:
Für den fließenden Verkehr muss gemäß § 32 StVZO eine Mindest-Restbreite von 3,05 m vorhanden sein (2,55 m zulässige Fahrzeugbreite + 0,50 m
Sicherheitsabstand).
Da Schneeräumfahrzeuge nach § 32 StVZO breiter als 2,55 m sein dürfen, entstehen bei zugeparkten Straßenabschnitten zusätzliche Probleme.
Bei Räum- und landwirtschaftlichen Fahrzeugen mit einer Breite von bis zu 3,00 m ergibt sich eine notwendige Straßenbreite von mindestens 3,50 m (3,00 m Fahrzeugbreite + 0,50 m Sicherheitsabstand).
Bitte:
Achten Sie beim Abstellen Ihres Fahrzeuges unbedingt darauf, genügend Platz zu lassen, damit der Winterdienst ungehindert arbeiten kann.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
