Wir möchten Sie darüber informieren, dass es keinen Versand neuer Bescheide für Hunde-, Grund- und Gewerbesteuer sowie Abfallgebühren gibt. Die Hebe- bzw. Gebührensätze bleiben unverändert und der jeweilige Bescheid für das Jahr 2025 gilt weiterhin.
Lediglich die Jahresabrechnung für die Wasser- und Kanalgebühren 2025 mit Festsetzung der Vorauszahlungen für das Jahr 2026 wird versendet!
Die fälligen Gebühren und Steuern werden wie gewohnt zu den Terminen 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2026 abgebucht oder von Ihnen überwiesen.
Hinweis zur Grundsteuer
Nachdem die Grundsteuerreform nicht vollständig umgesetzt ist (aktuell haben wir in der Verwaltung 82 Fälle von nicht bearbeiteten Eigentumswechsel vorliegen), sind Veränderungen im Grundstücksbestand durch Käufe/Verkäufe noch nicht abgewickelt. Es kann daher vorkommen, dass sich Eigentumsverhältnisse bei Grundstücken in den Jahren 2023, 2024 oder 2025 geändert haben, der Vollzug durch das Finanzamt aber noch aussteht!
Wir bitten daher um Verständnis, falls Sie als früherer Eigentümer immer noch eine Abbuchung zur Grundsteuerveranlagung für das Jahr 2026 erhalten und aber Sie tatsächlich nicht mehr Eigentümer sind. Grundsteuerpflichtiger ist der Eigentümer, der am 01.01. des Jahres Eigentümer war!
Wie geht es weiter bei der Grundsteuer:
Im Jahr 2026 werden wir - sobald uns die neuen Messbescheide des Finanzamtes vorliegen - alles rückabwickeln. Das bedeutet, dass der Verkäufer die gezahlte Grundsteuer automatisch zurückerhält und der Käufer für mögliche die Vorjahre (Stichtag: Eigentumsverhältnisse 01.01 des Jahres) veranlagt wird.
Fragen richten Sie bitte schriftlich an: [email protected]
Danke für Ihre Geduld und Ihr Verständnis. Wir arbeiten daran, alles möglichst transparent zu gestalten.
